Michael Schmidt - Multimediale Musikvermittlung als kulturpolitische Zukunftsaufgabe - Vier Thesen
Mitte November ging die im Rahmen des EU-geförderten Projekts DMET – Digital und vom mica-music austria initiierte Konferenz mit dem Titel „The fan, the music, and the net: Economic aspects of a passionate relationship in a digital world“ über die Bühne. Ebenfall mit dabei war der deutsche Autor und Moderator Dr. Michael Schmidt mit einem Vortrag unter dem Titel „Multimediale Musikvermittlung als kulturpolitische Zukunftsaufgabe“.
I.) Notwendigkeit einer nichtkommerziellen multimedialen Musikvermittlung
Der Wirtschaftswissenschaftler Jeremy Rifkin hat für das 21. Jahrhundert einen virtuellen Hyper-Kapitalismus mit einer sich zuspitzenden Dialektik von Kultur und Kommerz vorausgesagt. Wenn Produktion und Dienstleistungen, körperliche und geistige Arbeit zunehmend von intelligenten Maschinen erledigt werden, kommt der Befriedigung soziokultureller Bedürfnisse wie dem Musikhören größere Bedeutung zu als dem physischen Eigentum. An die Stelle der konventionellen Auffassungen von Märkten und Eigentumsverhältnissen tritt die Vermarktung der sozialen und kulturellen Sphäre durch transnationale Medienkonzerne. War das Zeitalter der Märkte durch den Austausch von Gütern und die Akkumulation von materiellem Kapital bestimmt, so werden im Zeitalter des multimedialen Zugangs zu Informationen die Anbieter an Einfluss gewinnen, die kulturelles Kapital angehäuft haben. Damit die weltweit agierenden Multimediakonzerne nicht allein die Bedingungen und Verhältnisse des Zugangs der Menschen zueinander, zum Wissen oder zur Musik diktieren, sind nichtkommerzielle »Portale« für Kommunikation, Information und Kultur von existenzieller Wichtigkeit. Die kommerziellen Medienanbieter und die großen Zeitungsverlage in Deutschland versuchen allerdings, vor der EU in Brüssel und mit politischer Unterstützung den Ausbau des öffentlich-rechtlichen Onlineangebots einzuschränken, was öffentlich-rechtlichen Medienangeboten in Deutschland die Zukunft nehmen würde. In seiner Dankesrede anlässlich der Verleihung des Jakob-Grimm-Preises Deutsche Sprache 2007 kritisierte der FAZ-Mitherausgeber den Ausbau des Onlineangebots von ARD und ZDF mit folgenden Worten: „Die öffentlich-rechtlichen Systeme haben begonnen, im Internet zu veröffentlichen; und das mit einem Etat im Rücken, der dem Staatshaushalt eines baltischen Landes entspricht. Sie verfassen Rezensionen im Internet, Kommentare und Tagebücher. Noch ist es nicht soweit. Doch wenn diese gebührenfinanzierten Angebote weiter ausgebaut werden, sind die Zeitungen, die sich durch den Markt finanzieren, wirklich bedroht“. Darauf antwortete wenig später Peter Boudgoust, der Intendant des Südwestrundfunks in der Süddeutschen Zeitung vom 31.10.07: „Was die Verleger mit Online-Zeitung meinen (und machen) ist Rundfunk im Internet. Darin liegt kein Vorwurf. Warum sollen wir etwas dagegen haben, dass auch die Zeitungen Videos ins Netz stellen? Sie gehen dorthin, wo jugendliche Nutzer sind – nicht anders als wir.“ Er schlägt Qualitätszeitungen, die ähnlich wie öffentlich-rechtliche Sender mit schwindender Nutzung durch die junge Generation zu kämpfen haben, vor: „statt uns gegenseitig zu bekriegen, sollten wir uns eher miteinander vernetzen“, man könne z.B. „die ARD Nachrichten- und Magazinbeiträge für die Online-Angebote der Zeitungen zur Verfügung stellen“. Auch wenn es sinnvolle Spielräume für Kooperationen zwischen qualitätsorientierten kommerziellen und öffentlichen-rechtlichen Medienanbietern gibt, sollte der mediale Zugang zu Information, Bildung und Wissen nicht nur als Wirtschaftsgut sondern auch als Kulturgut angesehen werden. Im großräumig kommerzialisierten Medienmarkt Deutschlands sollten daher die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch in Zukunft Meinungsvielfalt und freien Zugang zu Informationen garantieren – so forderte es übrigens in aller Deutlichkeit auch das Bundesverfassungsgericht. Denn unabhängige Kultur, so Jeremy Rifkin, wird im Zeitalter eines globalisierten Hyper-Kapitalismus die Gegenkraft zu einem planetaren Erlebnis-Kommerz.
II.) Neue Formen multimedialer Musikvermittlung
In seinem Essay „The Well-Tempered Web“ führt der amerikanische Musikpublizist Alex Ross im „New Yorker“ vom Oktober 2007 eindrucksvoll aus, dass das Internet nicht eine Gefahr für die klassische Musik bedeutet sondern vielmehr eine neue Chance für deren Verbreitung und Vermittlung. Im sich ankündigenden Aussterben des physischen Tonträgers CD sieht Ross ähnlich wie beim historischen Schicksal von Schellack und Vinyl kein Ende der medialen Verbreitung klassischer Musik sondern einen Medienwechsel, der zudem ganz neue Potentiale für Klassik-Einsteiger bereit hält. So bedeutet die Anonymität und zeitlich wie räumlich individuellen Verfügbarkeit von Internetangeboten für Ross einen großen Vorteil gerade für Jüngere und Nicht-Spezialisten, die hier in Ruhe Audio-Samples vergleichen, Informationen studieren oder den verschiedenen Blogs z.B. von Interpreten folgen können. Er zitiert Chris Bell, den Musik-Marketingdirektor von i Tunes, der auf die wachsende Zahl von Klassik-Downloads verweist: „classical music overindexes a great deal more over the figures commonly quoted for physical retail“. Außerdem konstatiert Ross, dass weltweit zunehmend inhaltsreiche und medienattraktive Webseiten für Klassik entstehen, wie die des Wiener Arnold Schönberg Zentrums www.schoenberg.at, wo sich das komplette Werk des Komponisten als streaming-audio anhören lässt , wo es aber auch Reproduktionen von seinen Briefen und Werkentwürfen gibt oder Links zu YouTube mit Videos, die den Komponisten zeigen. In diesem von Alex Ross beschriebenen Zusammenhang stehen auch die wachsenden Internetangebote für klassische Musik einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt wie dem Bayerischen Rundfunk. So erlaubt der Livestream des BR-Radioprogramms „Bayern 4 Klassik“ bei Konzert- oder Festspielübertragungen wie den Bayreuther Festspielen weltweit online live dabei zu sein. Mit Download- und Podcastangeboten wie „Klassik Aktuell“, „CD-Tipp“ oder „Was heute geschah“ können journalistische Beiträge aus „Bayern 4 Klassik“ wie Berichte, Gespräche oder Kritiken zeit- und ortsunabhängig nachgehört werden. Im Inhaltsbereich der klassischen Musik entstehen so nicht nur multimediale, individuell nutzbare Beitragstools zu aktuellen Ereignissen und Entwicklungen in der Musikszene sondern bei langfristig zugänglich gemachten Beiträgen wie z.B. Werk- und Interpretenporträts auch multimediale Archive mit enzyklopädischem Charakter.Über das Medium Podcast wird besonders ein jüngeres Publikum zu anspruchsvollen Inhalten wie z.B. klassischer Musik geführt, welches über traditionelle Medien wie Radio, Tonträger oder Printerzeugnisse allein heute oft nicht mehr zu erreichen ist. Der Satz des visionären Medientheoretikers Marshall McLuhan, nach dem das Medium die Botschaft ist, bewahrheitet sich auch hier, insofern mit Internetangeboten wie dem Podcasting ein neuer Verbreitungsweg für anspruchsvolle Informationen und Inhalte entstanden ist. An Bedeutung gewinnt zudem das sich in Richtung Internet ändernde Medienverhalten der zumeist über 60-jährigen Kulturwellen-Klientel – der laut ARD/ZDF-Online-Studie 2007 zunehmenden Gruppe der sogenannten „Silver Surfer“. Der Erfolg der Klassik-Podcasts des Bayerischen Rundfunks gerade bei der jüngeren Generation ermuntert dazu, neben den reinen Online-Informationen bspw. zu Sendungen oder Konzerten mit neuer Musik auch innovative Online-Programmangebote zur Verbreitung und Vermittlung dieser Musik zu schaffen. Denken ließe sich etwa ein „NeueKlänge“-Podcast, in dem Studenten mit eigenen Worten, also weder auf musikologische noch selbstreferentielle Weise sondern von der eigenen Hörerfahrung ausgehend, authentisch, kompetent sowie medienattraktiv Themen, Projekte und Akteure der zeitgenössischen Musik vorstellen würden. Gefragt sind innovative multimedia-musikjournalistische Beitragsformen mit Text-, Audio- und Videoelementen, die wiederum mit anderen Onlineangeboten zum Thema vernetzt sind – im Sinne der Entwicklung neuer multimedialer Enzyklopädien im Musikbereich.
III.) Multimediale Musikvermittlung und Urheberrecht
Auch wenn es für die Verwendung von Musik im Online noch keine umfassende Nutzungsregelung z.B. im Sinne einer Flatrate gibt, sollte davon ausgegangen werden können, dass durch einen zitierenden Umgang mit Musik in vermittelnden Beiträgen – d.h. keine Verwendung integraler Werkteile, sondern nur Ausschnitte, die nicht funktional sondern in inhaltlicher Verbindung zur Musik eingesetzt werden – keine Urheber-, Ausführenden- oder Verlags-Interessen im Sinne einer Substitution von Industrieaudios verletzt werden, sondern sogar ein Hinweis-, Kommunikations- ja sogar Werbeeffekt durch diese vermittelnden und unabhängigen journalistischen Beiträge entstehen kann. Die bereits 1996 in der World Intellectual Property Organization durchgesetzte WIPO Copyright Treaty, der unter dem Namen „Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft“ auch ins EU-Recht umgesetzt wurde, schützt einseitig die Rechte der großen Verwerter, während die Interessen der Kreativen und auch die der Allgemeinheit darin praktisch nicht vorkommen. Die Urheberrechtspolitik, so Reto Hilty, Direktor des Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht in München, in der Zeitschrift BrandEins 03/07 wird geprägt von Medienkonzernen wie EMI, Sony-BMG, den großen Hollywood-Studios, Großverlagen wie Bertelsmann/Random House und Software-Giganten wie Microsoft: „Es ist doch absurd, dass in der ganzen politischen Diskussion immer und allein vom ‚Urheber’ die Rede ist. Gemeint ist aber nicht der Kreative, sondern in aller Regel eben die Urheberrechts-Industrie. Die hat gewiss in vielen Fällen gute Gründe, sich für ihren eigenen Rechtsschutz einzusetzen, im Filmbereich zum Beispiel werden große Summen investiert, die sich auch amortisieren müssen“. Derzeit ist es so, dass jeder, der ohne eine Erlaubnis bzw. Rechteabklärung ein Werk kommerziell oder nicht kommerziell nutzt, eine Urheberrechtsverletzung begeht. Trotzdem sollte differenziert werden zwischen einer Nutzung integraler Werke oder Werkteile und bloßen Ausschnitten sowie einer funktionalen, also etwa untermalenden Nutzung oder einer zitierenden, wo ein inhaltlicher Zusammenhang zum Werk gegeben ist und schließlich einer kreativen, bei der Herstellung medialer Mixturen als künstlerische Collagen. Lawrence Lessig, der an der amerikanischen Stanford University Rechtswissenschaften lehrt, plädiert für eine mit der Hardware als Abgabe verbundenen Copyright-Flatrate, bei der die Kreativen dann um so mehr von diesen Abgaben erhalten würden, desto häufiger ihre Werke heruntergeladen werden. Ein Vorteil dabei wäre, so Lessig in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 22.12.06, „dass es für diese Künstler einen Anreiz schafft, ihre Arbeit so zugänglich wie möglich zu machen. Auf diese Weise wird das Internet zu einer wesentlich produktiveren Plattform“. So nachvollziehbar es ist einen teuren Film entsprechend zu schützen, so wenig Sinn macht für Lawrence Lessig ein restriktives DMR, wenn es nicht um einen konsumierenden sondern um einen kreativen Umgang mit Medieninhalten geht: „die interessanteste neue Entwicklung im Internet ist nicht, wie die Nutzer Inhalte konsumieren. Das Spannende ist, wie sie Inhalte selbst produzieren, teilen und weiterentwickeln. Jugendliche nehmen sich Songs, remixen sie oder basteln aus vier oder fünf Filmen einen neuen zusammen für ein Schulprojekt. Das ist doch inzwischen der entscheidende Punkt: Die Leute gehen mit den digitalen Technologien anders um, sie konsumieren nicht nur, sie teilen ihre Kreativität mit anderen. Diese riesigen kreativen Möglichkeiten, die die neuen Technologien eröffnen, werden von einem perfekten DMR zerstört. Die Frage ist: Sollten wir deshalb aufhören, dem Künstler eine Kompensation zu geben? Natürlich nicht. Aber wir sollten kein Copyright-System aufbauen, das zugunsten eines speziellen Geschäftsmodells, das im 20. Jahrhundert zufällig dominant war, eine viel wertvollere Form des kulturellen Ausdrucks opfert“.
IV.) Multimediale Musikvermittlung als Kulturgut
Über das Internet wird auch ein jüngeres Publikum zu Inhalten klassischer oder anspruchsvoller Musik geführt, welches anders heute für diese Inhalte nicht mehr erreicht wird. In einer Zeit, in der klassische und neue Musik sowohl im Konzertsaal als auch im Tonträger- oder im Radiobereich immer weniger Hörer findet, in der die Schulen immer weniger Musikunterricht anbieten, wächst die bildungspolitische Bedeutung einer multimedialen Musikvermittlung. Multimediale Musikvermittlung ist somit nicht nur kommerzielles Angebot bzw. als Wirtschaftsgut anzusehen, sondern vielmehr als gemeinnütziges Angebot bzw. als Kulturgut. Die mediale Globalisierung erzeugt heutzutage zudem einen musikalischen Metamix, der Musik aus allen Stilen und Epochen individuell abrufbar- und collagierbar macht. In unserer digital vernetzten Welt sind die Beschränkungen von Raum und Zeit für die Musik aufgehoben - zumindest virtuell. Laptop-Musiker wie DJ Spooky nutzen heute alle Musikresourcen auf dem Globus als potentielles Material für kreative Collagen. Jenseits von Purismus, Kopie oder Synkretismus wächst so eine polykulturelle Musik heran, die ihre eigenen ästhetischen Formen und Traditionen entwickelt. Sample-Mixes aus japanischer Hofmusik, Streichquartett und Hard Rock fragmentieren und rekomponieren eigentlich inkompatible Musiken und erzeugen so inspirierende interkulturelle Korrespondenzen - auch wenn die Erzeuger der Ursprungsklänge oft weder ein Mitsprachrecht noch eine finanzielle Teilhabe an den Resultaten haben. Im Zeitalter von Internet und MP3, von Samplern und leistungsstarken Computern werden alle Versuche, das grenzüberschreitend freie Spiel der digitalen Klänge durch ästhetische, moralische oder rechtliche Regulative einzuschränken, hilflose Anachronismen bleiben. Ein respektvoller Umgang mit vorgefundenem Material findet in solchen Bestimmungen keine wirkliche Stütze. Außerdem passt die säuberliche Trennung im Gefüge herkömmlichen Urheberrechts zwischen Werk, Bearbeitung, Interpretation und Aufführung einfach nicht mehr zu einer digital globalisierten Musikpraxis. Heutiges Recht steht vielmehr vor der schwierigen Aufgabe, eine internationale Verteilungsgerechtigkeit zu gewährleisten, ohne die Weiterentwicklung künstlerischer wie kultureller Vielfalt zu behindern. Es sollte zudem dafür Sorge tragen, dass Klänge nicht von transnationalen Medienkonzernen monopolisiert werden können, sondern künstlerisches Allgemeingut bleiben - als Material für die globale Weiterentwicklung des musikalisch Schönen.
Schmidt, Michael. Multimediale Musikvermittlung als kulturpolitische Zukunftsaufgabe - Vier Thesen. The fan, the music and the net. DMET Conference. Music Information Center Austria. November 12, 2007.